Rechtsanwalt Stefan begleitet seit 1998 die Entwicklung des Internetrechts als Autor zahlreicher Publikationen sowie im Rahmen wissenschaftlicher Internetprojekte am Institut für Rechtsinformatik, Saarbrücken und hält regelmäßig Vorträge und Fortbildungen zu Einzelthemen des Internet- und Datenschutzrechts sowie im Bereich IT-Security. Michael Stefan ist Dozent für IT-Recht, Datenschutzrecht und das Recht der IT-Sicherheit an der IT-Akademie der IHK Reutlingen. Er ist Mitglied des Deutschen EDV-Gerichtstages e.V., IHK Netzwerk IT, TK & Multimedia und des Beirats Breitband Neckar-Alb. Er unterstützt mehrere Kinderhilfsprojekte. Für sein soziales Engagement wurden Michael Stefan und seine Kanzlei 2018 und 2019 mit dem Mittelstandspreis für soziale Verantwortung in Baden-Württemberg ausgezeichnet.

In der digitalen Welt finden Sie Michael Stefan in den Sozialen Netzwerken Xing , Instagram und Linkedin.

E-Commerce / M-Commerce

Das Internet ist nicht nur als Informations- und Kommunika­ti­onsmedium nicht mehr wegzudenken, es hat sich auch zu einem elektronischen Marktplatz entwickelt, der in Konkurrenz zu herkömmlichen Handelsräumen tritt. So nutzen immer mehr Einzel- und Großhändler die Web-Anwendungen zur Optimierung ihrer internen Abläufe, haben eine eigene Webseite und betreiben einen Online-Shop.

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Brille von Michael Stefan

IT-Sicherheit und Cybercrime

Am Freitag, den 12.06. 2015, hat der Bundestag das seit mehr als zwei Jahren diskutierte IT-Sicherheitsgesetz verabschiedet. Der Entwurf ist eine Reaktion auf die weiter zunehmenden – und teils spektakulären – Cyberangriffe auf sog. Kritische Infrastrukturen“, deren Ausfall gravierende Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft haben kann.

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Datenschutz

Internetnutzung am Arbeitsplatz, grenzüberschreitende Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Das Internet mit all seinen Formen bietet uns Nutzern viele positive Erleichterungen und Möglichkeiten. Dennoch birgt es auch jede Menge Gefahren, denn auch scheinbar kostenlose Netzwerke müssen finanziert werden. Sinn und Zweck des Datenschutzes ist es deshalb, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personen­bezogenen Daten in seinem Persönlich­keitsrecht beeinträchtigt wird.

Vielen Arbeitnehmern, sei es im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft, wird heute ein Zugang zum Internet als Arbeitsmittel von ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Dabei hat der Arbeitgeber jedoch einige datenschutz­rechtliche Anforderungen zu beachten, wenn es um den Umgang mit personen­bezogenen Daten der Beschäftigten geht. Diese hängen jedoch davon ab, ob und wenn ja, in welchem Umfang dem Beschäftigten neben der dienstlichen auch die private Nutzung des dienstlichen E-Mail-Accounts und/​oder des Internets gestattet wird.

Die Datenschutzskandale in den letzten Jahren (z.B. Telekom AG, Deutsche Bahn, Lidl, Deutsche Post, Postbank), bei denen Mitarbeiter aber auch Führungskräfte ausgespäht und auf verschiedene Weisen überwacht wurden, haben die Politik dazu bewogen, das Thema des Arbeitneh­mer­da­tenschutz wieder aufzugreifen. Dabei entstand der neue § 32 BDSG, welcher erstmals eine eigenständige Regelung zum Arbeitneh­mer­da­tenschutz darstellte.

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Nahaufnahme eines Ledersessels

Online-Marketing

E-Mail-Marketing, Onsite-/ E-Mail-Tracking, Re-Targeting, Social Media

Direktmarketing ist ein starkes Marketing-Instrument, da darüber ein großer Kreis (potentieller) Kunden mit vergleichsweise geringem Aufwand und Kosten angesprochen werden kann. Die durch E-Mail Marketing verbreiteten Angebote können zielgerichtet auf den jeweiligen Kunden zugeschnitten und so die Erfolgsaussichten der Werbemaßnahme erhöht werden. Allerdings gibt es hierbei einige rechtliche Stolperfallen zu beachten, welche teils empfindliche Sanktionen nach sich ziehen können.

Die Nutzung soziale Netzwerke ist dadurch geprägt, dass zunehmend private Informationen, mit einer so großen Menge an Menschen geteilt werden oder zur Verfügung gestellt werden, dass dies einer Veröffentlichung der Informationen gleichkommt. Das Hauptmerkmal dieser sozialen Plattformen ist dabei, dass sie hochattraktive und nützliche Funktionen unentgeltlich zur Verfügung stellen. Allerdings bedeutet dieses unentgeltlich“ nicht ohne Gegenleistung“, denn die Gegenleistung besteht in der Preisgabe der persönlichen Daten.

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Bürostuhl

Marken- und Domainrecht

Wer im Internet erreichbar sein will, braucht eine eindeutige Adresse, denn ansonsten erreicht ihn weder die elektronische Post, noch kann der Nutzer sein Informati­onsangebot abrufen. Da Internetadresse nur einmal vergeben werden können, stellen sie ein äußerst knappes Gut dar.

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Aktenschrank, darauf ein Radio.

Reputati­ons­management

Cybermobbing, Bewertungsportale, Informationsabfragen

Reputati­ons­management ist in den letzten Jahren für ein Unternehmen immer wichtiger geworden. Nicht nur, dass das Internet eine interaktive Plattform für Kommunikation geworden ist, auch die Zahl von Bewertungsportalen nimmt stetig zu, sodass die Kunden an Bedeutung und Machtstellung wachsen. Auch nimmt der gute Ruf gerade bei einer oft unübersichtlichen Auswahl und Qualität an Produkten und Services eine zunehmend wichtige Position ein.

Insbesondere das Phänomen Cybermobbing hat im Internet einen neuen Tatort gefunden. Beleidigungen und Ausgrenzungen unter Schülern ist sicherlich nichts Neues, doch nun setzen Mitschüler Mobbingattacken immer häufiger außerhalb der Schule weiter, indem sie herabwürdigende Fotos, Informationen oder Gerüchte über Handys und im Internet verbreiten, wiederholte Bedrohungen über E-Mails bzw. SMS-Nachrichten versenden oder auch peinliche, gefälschte E-Mails oder SMS-Nachrichten im Namen der Opfer verschicken.

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Tisch mit Bürostühlen

Medienrecht

Den Medien kommt eine erhebliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung zu. Aus rechtlicher Sicht steht ihre Funktion in der modernen Demokratie an vorderster Stelle.

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Signet: Blauer Kreis, darin das Gesicht eines Manns mit Brille

Wettbewerbsrecht

Welche Möglichkeiten das Internet einem Unternehmen im Waren- und Dienstleis­tungssektor bietet, ist inzwischen jedem bewusst. Die eigene Geschäftsidee lässt sich vermeintlich leicht an ein unglaublich großes Publikum verbreiten. Gleichzeitig rücken Unternehmen aus der ganzen Welt plötzlich ganz nah aneinander und werden zu Wettbewerbern. Gerade Konkurrenten die bereits langen am Markt etabliert sind verfolgen Wettbewerbsverstöße konsequent, um am Markt keine Nachteile zu erfahren. 

Wer daher z.B. irreführend wirbt oder täuscht, Verbraucher nicht entsprechend der gesetzlichen Regelungen über deren Rechte belehrt, eine Verwechs­lungsgefahr mit anderen Unternehmen hervorruft oder sonst unlauter handelt, kann gegen die Gesetze des unlauteren Wettbewerbs verstoßen und daher auch abgemahnt werden. 

Hinzu kommt, dass es aufgrund der Anonymität im Internet kaum mehr eine Hemmschwelle bei der Verfolgung von Wettbewerbs­verstößen gibt, wie dies zum Beispiel bei Unternehmen in der gleichen Stadt der Fall wäre. Dieses System der Verfolgung von Wettbewerbs­verstößen hat Vorteile, birgt jedoch auch nicht unerhebliche Risiken. Insbesondere wurde in den letzten Jahren der Missbrauch von Abmahnungen diskutiert.

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Softwareverträge

Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Lizenzmodelle und Lizenzmetriken, welche jedoch hersteller- und produktabhängig sind. Folglich vereinbaren die Hersteller unterschiedliche Rechtsein­räumungen und Nutzungen in ihren Software­li­zenz­verträgen, weswegen diese beim Software­hersteller generell zu hinterfragen sind und im weiteren Fortgang definiert und entsprechend vertraglich abgesichert werden müssen. Dabei ist zu regeln, inwieweit die Softwarelizenzen in der Umgebung genutzt werden dürfen, wie zum Beispiel in einem Unternehmen oder bei einer Nutzung im Internet.

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Figur der Justitia

IT-Projekte

Cloud, Outsourcing, Revisionssichere Archive

Cloud Computing ist auch im Jahre 2015 noch ein sehr heißes Thema. Cloud Computing“ steht für die Datenver­arbeitung in den Wolken und beschreibt eine über Netze angeschlossene Rechnerlandschaft, in welche die eigenen Dateien ausgelagert werden.

Das Online-Outsourcing beschreibt die Übertragung von Verantwortung aus der eigenen IT-Abteilung eines Unternehmens an einen externen Drittunternehmer. Dabei handelt es sich hauptsächlich um IT-Dienstleistungen und Marketing-Aufgaben.

Am 14. November 2014 wurden die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) veröffentlicht. Sie beschreiben die steuerrechtlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung und die Erfüllung von Aufzeich­nungs­pflichten. Die GoBD vereinheitlicht alle bisher bestehenden Verwaltungs­regelungen und passt diese an aktuelle technische Buchführungs­standarts und die Rechtsprechung an.

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Stuhl im Konferenzraum