Urteil zu Datenschutz
Internetnutzung am Arbeitsplatz, grenzüberschreitende Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Der Generalanwalt zur Verantwortlichkeit eines Fanpagebetreibers eines sozialen Netzwerks - Rechtssache C-210/16
Schlussanträge des Generalanwalts Yves Bot vom 24.10.2017, Rechtssache C-210/16
Ergebnis:
*"(…) Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, die Vorlagefragen des Bundesverwaltungsgerichts wie folgt zu beantworten:
- (…), dass der Betreiber einer Fanpage eines sozialen Netzwerks wie Facebook ein für die Verarbeitung Verantwortlicher im Sinne dieser Bestimmung hinsichtlich der Phase der Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist, die in der Erhebung von Daten über die diese Seite besuchenden Personen durch dieses soziale Netzwerk im Hinblick auf die Erstellung von diese Seite betreffenden Besucherstatistiken besteht."*
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