Am 7. November 2020 ist der neue Medienstaatsvertrag (MStV) in Kraft getreten. Er enthält neben einer Vielzahl neuer Definitionen auch Regelungen für Medienplattformen, Benutzeroberflächen und sog. Medienintermediäre. Der Vertrag soll die Meinungsvielfalt in der konvergenten Medienwelt schützen und bezieht deshalb auch deren "Gatekeeper" wie Smart-TVs, Suchmaschinen, Sprachassistenten und Social Media mit ein. Die bisherigen Regelungen des Medienkonzentrationsrechts, das noch auf das lineare Fernsehen fokussiert war, bleiben dagegen unberührt.
Der neue Medienstaatsvertrag löst den Rundfunkstaatsvertrag ab.
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