Urteil zu Online-Marketing
E-Mail-Marketing, Onsite-/ E-Mail-Tracking, Re-Targeting, Social Media
Hotels werben mit falschen Sterne-Angaben
Das LG Berlin hat der Google LLC untersagt, selbst oder durch Dritte in sogenannten Google Local Listings auf www.google.de Hotelbetriebe, die in Deutschland gelegen sind, mit der Angabe „X-Sterne-Hotel“ anzuzeigen, ohne dass diese Angabe auf eine aktuell gültige Zertifizierung nach Maßgabe der DEHOGA Deutschen Hotelklassifizierung GmbH für das jeweilige Hotel basiert.
Google hatte auf der Suchergebnisseite für Hotelbetriebe in Deutschland Angaben wie „3-Sterne-Hotel“ oder „4-Sterne-Hotel“ angezeigt, obwohl die so dargestellten Betriebe tatsächlich nicht über ein gültige Hotelklassifizierung verfügten. Die Wettbewerbszentrale beanstandete dies als irreführend und wettbewerbsverzerrend rechtliche Schritte eingeleitet. Im Rahmen Rechtsstreits hatte die Google LLC dann ein Anerkenntnis erklärt, womit das LG Berlin den Suchmaschinenbetreiber zur Unterlassung dieser unzulässigen Werbedarstellung verurteilte.
Zu dieser Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale hier.