Urteil zu Reputationsmanagement
Cybermobbing, Bewertungsportale, Informationsabfragen
Jugendstadtrat darf Broschüre kritisieren
Der Jugendstadtrat von Berlin-Neukölln darf weiterhin öffentlich von der Nutzung der im Internet verfügbaren Broschüre „Ene mene muh – und raus bist Du!“ der Amadeu Antonio Stiftung abraten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
In einer Pressemitteilung vom 30. November 2018 hatte der Jugendstadtrat u.a. erklärt, die Broschüre wolle „Vorurteile bekämpfen, vermittele sie aber selbst“. Diese und weitere Äußerungen wollte die Stiftung gerichtlich untersagen lassen.
Das Verwaltungsgericht folgte diesem Antrag nicht, ein etwaiger Unterlassungsanspruch sei nicht glaubhaft gemacht. Der Jugendstadtrat habe sich in amtlicher Eigenschaft geäußert; denn auch Neuköllner Kindertagesstätten könnten die Broschüre verwenden. Die Pressemitteilung enthalte weder wahrheitswidrige Tatsachenangaben noch unvertretbare Wertungen. Es werde etwa deutlich, dass es eine bloße Empfehlung darstelle, die Broschüre nicht zu nutzen. Darüber hinaus sei die Bewertung vertretbar, dass die Broschüre einseitig Vorurteile schüre bzw. vermittle.
Sie knüpfe – verbunden mit einer rechtsextremen Konnotation – an die Klischeebilder von Mädchen mit Zöpfen und Röcken und deren Vorliebe für Handarbeiten an. Die Empfehlung der Broschüre, bei einzelnen Eltern „genauer hinzuschauen“, dürfe negativ als „Bespitzelung“ bezeichnet werden. Die Wertung, dass es nicht Aufgabe von Erzieherinnen und Erziehern sei, die politische Gesinnung der Eltern zu überprüfen, knüpfe in sachlicher Form hieran an. Die Äußerungen des Stadtrates seien auch nicht unverhältnismäßig. Er habe kein Verwendungsverbot der Broschüre ausgesprochen. Seine Äußerungen nähmen auch keinen lenkenden Einfluss auf die öffentliche Meinung, da es zu der Broschüre bereits vielfältige öffentliche Äußerungen gäbe.